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| Wirksamkeitsnachweise für „Heuschnupfenmittel DHU“ sind erbracht |
| Die Stiftung Warentest hatte auf Seite 161 des Handbuches „Die andere Medizin“ durch Formulierungen unter der Überschrift „Komplexmittel-Homöopathie“ den unzutreffenden Eindruck erweckt, für dieses Präparat gäbe es weder einen nach der klassischen Homöopathie noch den für konventionelle Arzneimittel erforderlichen Nachweis der Wirksamkeit. |
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| „Heuschnupfenmittel DHU“ ist ein zugelassenes Arzneimittel |
Heuschnupfenmittel DHU ist ein zugelassenes Arzneimittel, für das der erforderliche
Wirksamkeitsnachweis für die Indikationen „allergische Erkrankung der oberen Atemwege wie z.B. Heuschnupfen (Pollinosis) und ganzjähriger allergischer Schnupfen (perenniale allergische Rhinitis)“ erbracht worden ist. |
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| Durch das Zugeständnis der Stiftung Warentest wurde jetzt ein vor dem Landgericht Hamburg in dieser Sache anhängiges Gerichtsverfahren beigelegt. Die Stiftung Warentest hatte eine vom Landgericht Hamburg erlassene Einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt (Landgericht Hamburg; AZ 324 O 864/05). |
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| Das Handbuch „Die andere Medizin“ hatte bereits bei seinem Erscheinen auf Grund der einseitigen und verkürzten Darstellung zur Homöopathie bei Fachkreisen und Patienten erhebliche Kritik ausgelöst. |
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